FAQ Neubau HPS

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das heutige Schulgebäude der HPS ist in die Jahre gekommen. Eine Sanierung wäre zu teuer und es müssten baulich zu viele Kompromisse gemacht werden, da es mit einem Altersheim zusammengebaut ist. Zudem entspricht der Standort am Rande des Dorfes nicht den Gedanken von Integration und Teilhabe an der Gesellschaft.

Die kantonale Versorgungsplanung sieht regionale heilpädagogische Tagesschulen vor. Damit können die Kinder in ihren Familien und ihrer gewohnten Umgebung leben. Die HPS Langnau ist fürs Obere Emmental verantwortlich. Eine Zusammenlegung mit einer anderen HPS hätte viel längere An- und Rückfahrten zur Folge. Diese sind so schon sehr lange. Die Schulbusse legen km-mässig pro Tag ungefähr eine Strecke von Langnau bis nach Avignon (ca. 580 km) zurück, um alle Kinder aus dem Oberen Emmental zur Schule zu bringen.

Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt zukunftsweisend ist. Mit dem Standort bei der Regelschule setzt es den politischen und gesellschaftlichen Auftrag der Inklusion um. Es ist für beide Schulen eine Win-Win-Situation in Form des Schaffens von wertvollen Begegnungen und von Synergienutzung. Kinder gehören zu Kindern. Bei Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung kann der neue Standort ein belastendes Gefühl der Aussonderung verhindern.

Der Neubau wird bestmöglich in die Umgebung und in den Komplex der bestehenden Bauten der Regelschule integriert. Da das neue Gebäude zum Hang eingeschossig in Erscheinung tritt, können auch die nächsten Nachbarn vom ersten Stock aus weiterhin über die Schule hinweg in die Ferne blicken. Die Schulanlage wirkt angenehm bescheiden und zurückhaltend. Sie schmiegt sich auf selbstverständliche Weise in den Hang ein.

Ja. Da der Schulbetrieb zu mehr als 50% vom Kanton subventioniert ist, untersteht die HPS dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Auch gab es einen Architekturwettbewerb.

Die HPS Langnau muss, wie die meisten Heilpädagogischen Schulen, für ihre Investitionsprojekte selbst aufkommen. Der Neubau der Stiftung BWO fällt zudem in einen Direktionswechsel, welcher viele Unsicherheiten und neue Bestimmungen mit sich bringt. Im Weiteren trägt bei den Heilpädagogischen Schulen – anders als bei den Regelschulen – keine Gemeinde die finanzielle Verantwortung für die Infrastruktur der Schulhäuser, Turnhallen, Sportplätze usw.

Aufgrund eines politischen Entscheids finanziert der Kanton Bern bei Infrastrukturaufwänden seit dem 01.01.2022 über Normkosten mit. Damit können zum einen nie alle Aufwände der berechtigten Bedürfnisse gedeckt werden. Zum anderen fällt der Neubau HPS in die Zeit einer neuen Finanzierungsform und eines Direktionswechsels. Neu gibt es vom Kanton keine Investitionsbeiträge oder Baukredite mehr, sondern eine Infrastrukturpauschale pro Klasse. Diese Beträge sind für den laufenden Immobilienunterhalt und für zukünftige Bauprojekte einzusetzen. Da die Stiftung BWO die Pauschale erst ab 2022 erhält, konnte sie noch keine Reserven für Bauprojekte ansammeln. Aufgrund der neuen Finanzierungssystematik fehlt ihr diese Reserve.

Ja, das Projekt ist absolut vergleichbar mit anderen schulischen Neubauten. Es wird ein funktionaler Bau ohne Luxus für eine effiziente Betriebsführung sein, aber mit einer besonderen Infrastruktur für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung. Diese Bedürfnisse unterscheiden sich wesentlich von jenen, die bei einem Büro- oder Wohnhaus vorliegen.
Einige Beispiele:

  • Grösserer Raumbedarf
  • Höher Sicherheitsstandard
  • Genügend Pausen- und Spielfläche
  • Spezialräume wie z.B. Therapieräume, Pflegeräume, Psychomotorikraum
  • Robuste und verletzungssichere Materialisierung
  • Berücksichtigung des Bedarfs spezieller Anforderungen, wie z.B. Akustikschlaufe, barrierefreie Spielgeräte, ausreichend Gruppenräume, etc. 

Zudem muss das Projekt verschiedene zusätzliche Rahmenbedingungen einhalten: kantonale Vorgaben (z.B. Raumlüftung, Zimmergrösse), Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts, Architekturwettbewerb, Berücksichtigung des Dorfbildes usw.

Die Stiftung BWO ist überzeugt, dass sie ihr Spendenziel erreichen wird. Falls der notwendige Betrag dennoch nicht zusammenkommt, muss die Stiftung BWO Geld aufnehmen, was die Betriebsrechnung stark belasten würde. Die Stiftung BWO möchte sich grundsätzlich nicht zu risikohaft verschulden. Das Schulangebot in guter Qualität soll langfristig gesichert sein, trotz vielen Unsicherheiten, wie z. B. Zinsentwicklungen, Infrastrukturnormkostenentwicklung und Inflation. Die Zukunft der Subventionierung ist noch ungewiss, noch zu jung sind die neuen Strukturen bei der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD). Beim geplanten und notwendigen Investitionsprojekt wird es ganz ohne Kredite nicht gehen. Die Zinsentwicklung ist ungewiss.

Die Spenden für den Neubau HPS werden ausschliesslich für dieses Projekt verwendet. Hierfür wurde speziell ein Konto eingerichtet und auch die Buchführung entsprechend organisiert. Die Stiftung BWO hat für ihre verschiedenen Angebote entsprechende Betriebsbewilligungen mit dem Kanton. Dazu gehören Leistungsverträge mit gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung von finanziellen Mitteln. Zudem schliesst sie ihre Jahresrechnung ab 2022 nach dem Standard Swiss GAAP FER 21 ab. Die Jahresrechnungen sind auf der Homepage einsehbar.

Die drei Buchstaben stammen von der ursprünglichen Bezeichnung. Die Trägerschaft hat 2012 der Stiftung einen zeitgemässen Namen gegeben, der den Menschen in der Stiftung gerecht wird. Seit dann heisst sie «Stiftung BWO, Institution mit sozialen Angeboten». Das Kürzel mit den drei Buchstaben war in der Region und bei den Partnerorganisationen bekannt und wurde deshalb weiter benutzt und mit neuem Inhalt gefüllt.

B steht für Bedürfnis, Befähigung, Begleitung, Berufung, Beziehung, Bildung

W steht für Wandel, Werkstatt, Wertschätzung, Wirkung, Wirtschaft

O steht für Offenheit, Offensive, Optimum, Orchester, Ordnung, Organisation